Wie ist der Text „Kooperationspartner in höchstens halbstündiger Transportentfernung, unabhängig vom Transportmittel“ für die Kodes aus den Bereichen 8-981 und 8-98b zu verstehen? (OPS Nr. 8033)

FAQ Aktualisierung
Wenn ein Kode aus den Bereichen des akuten Schlaganfalls oder Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls angegeben werden soll, gilt Folgendes:

Im Falle eines externen Kooperationspartners darf die (Zeit zwischen Rettungstransportbeginn und Rettungstransportende) nicht mehr als eine halbe Stunde betragen. Die Zeit zwischen Rettungstransportbeginn und Rettungstransportende ist die Zeit, die der Patient im Transportmittel verbringt.* Das ist erfüllt, wenn die halbstündige Transportentfernung unter Verwendung des schnellstmöglichen Transportmittels (z.B. Hubschrauber) grundsätzlich erfüllbar ist.
* Dieser Satz wurde zur Klarstellung eingefügt.

Wenn der Transport eines erforderlich ist und das Zeitlimit nur mit dem schnellstmöglichen Transportmittel eingehalten werden kann, muss dieses auch tatsächlich verwendet werden. Wenn ein Patient transportiert wurde und die halbe Stunde nicht eingehalten werden konnte, darf der Kode nicht angegeben werden.

Quelle: DIMDI

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