Eine Spondylodese (OPS 5-836) liegt bei Verwendung von Knochenersatzmaterialien oder Knochentransplantaten vor
S 4 KR 92/15 | sozialgericht Fulda, urteil vom 02.04.2019 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
Das Sozialgericht Fulda hat die Auffassung des Krankenhauses vollständig bestätigt, wonach es für eine Spondylodese im Sinne des ops 5-836 keiner instrumentellen Versteifung bedarf. Das Sozialgericht hat u. a. auf die Änderung des OPS 5-836 ab 2019 verwiesen. Dem OPS wurde folgender Hinweis angefügt: Eine Spondylodese liegt nur bei Verwendung von Knochenersatzmaterialien oder Knochentransplantaten vor, nicht bei alleiniger Instrumentierung oder Osteosynthese (5-83b ff).
Besonderes Augenmerk sollten die krankenhäuser auf die Dokumentation der indikation für eine Spondylodese legen und diese medizinisch begründen. […]
Quelle: Medizinrecht Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr | Download: Urteilsbegründung (PDF, 888KB)