Extremkostenbericht gemäß § 17b Abs. 10 KHG durch das InEK
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Die grundsätzliche Methodik zur Identifizierung von Kostenausreißern anhand von theoretischen Verteilungsfunktionen, wie sie in den vorherigen Extremkostenberichten zur Anwendung kam, wurde für den Bericht für das drg-System 2018 beibehalten. Nachdem die Fälle mit atypischen kosten sowohl am unteren als auch am oberen Rand der Verteilung der bereinigten Fallkosten in den einzelnen DRGs ermittelt wurden, werden umfangreiche Analysen zu Kostenüber- und -unterdeckungen nach Leistungs- und Krankenhausgruppen durchgeführt. Dazu werden die DRGs in Regel- und spezialisierten Versorgungsleistungen und die Kalkulationskrankenhäuser in die Gruppen der Universitätskliniken und maximalversorger auf der einen und die sonstigen krankenhäuser auf der anderen Seite aufgeteilt. Die Analysen zu den Kostenüber- und -unterdeckungen der extremkostenfälle beziehen sich auf ca. 5 Prozent aller von den Kalkulationskrankenhäusern verwendeten Fallkostendaten. […]
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft