Änderungsvereinbarung zu der Vereinbarung gemäß § 17b Absatz 3 Satz 4 KHG zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben sich auf eine zur gemäß § 17b Absatz 3 Satz 4 KHG zur Erhöhung der der (RepKalkV) geeinigt. Eine erneute Ziehung von 30 Krankenhäusern zur Erhöhung der Repräsentativität in der Kalkulationsstichprobe findet am 23.09.2022 beim in Siegburg statt.

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