Rettungsschirm-Rechtsverordnung sichert Handlungsfähigkeit der Krankenhäuser in der dritten Welle
DKG zur Rechtsverordnung zur wirtschaftlichen Sicherung der kliniken
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Rechtsverordnung zur wirtschaftlichen Sicherung der krankenhäuser. Mit ihr hat das Bundesministerium für Gesundheit den rettungsschirm für die Krankenhäuser angesichts der dritten Pandemiewelle aufgespannt. „Mit den vorgesehenen Maßnahmen können die Liquidität der Kliniken über das Jahr 2021 gesichert und Erlösausfälle in der Regelversorgung kompensiert werden. Zentral ist, dass damit die wirtschaftliche Sicherheit der Kliniken per Rechtsverordnung gewährleistet wird und kein Krankenhaus corona-bedingt in Existenznöte geraten muss. Der Ganzjahreserlösgleich ist die zentrale Maßnahme zur Sicherung. Hier begrüßen wir, dass das Ministerium den fünfprozentigen Abschlag auf die Referenzbasis von 2019 deutlich reduziert hat, auch wenn wir einen gänzlichen Verzicht auf einen solchen Abschlag nach wie vor für sachgerecht halten“, erklärt Dr. Gerald Gaß, designierter Vorstandsvorsitzender der DKG. […]