Bund dürfe in Krankenhausplanung eingreifen

, und lassen prüfen, ob das Grundgesetz solche Eingriffe zulässt.

Einigkeit besteht, dass es in Schleswig-Holstein einer bedarf. Uneinig sind sich noch die Beteiligten, wie weit der Bund in die Planung eingreifen darf. […]

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