Unfallchirurgen fordern Rechtssicherheit für TraumaRegister

Die verschärften Datenschutzregulierungen reißen Löcher in das bisher dichte Datennetz der Unfallchirurgen. Das TraumaRegister DGU® der Deutschen für Unfallchirurgie (DGU) weist immer weniger Behandlungsverläufe von Schwerverletzten auf, obwohl sie behandelt wurden. Ursache dafür ist die 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Seitdem gibt es erhebliche formale und inhaltliche Unsicherheiten und Hürden, wenn Unfallchirurgen das Einverständnis der für die Aufnahme von in das Register einholen wollen, um der Forderung zur externen nachzukommen. Die Einwilligungserklärung stellt bei schwerverletzten Patienten regelmäßig eine organisatorische und ethisch höchst schwierige bis unlösbare Herausforderung dar. Daher fordern Experten nun erneut eine gesetzliche Regelung, damit das Register auch ohne Einwilligungserklärung lückenlos weiter betrieben werden kann. „Seit über zwei Jahren setzen wir uns dafür ein, dass wir pseudonymisierte Daten rechtssicher verwenden dürfen. Datenschutz ist gut und richtig. Aber übertriebener Datenschutz macht unser seit fast 30 Jahren bestehendes TraumaRegister nun zunichte und gefährdet damit Menschenleben“, kritisiert DGU- Prof. Dr. Michael J. Raschke. […]

Quelle: DGOU

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