Vergütung für neuartige Behandlungsmethoden in der stationären Versorgung

L 11 KR 206/18 | Landessozialgericht , vom 11.12.2018 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Das Gericht weist daraufhin, dass der Gesetzgeber mit der Einführung des Begriffs des Potenzials in § 137 c SGB V den besonderen Bedarf nach neuartigen Behandlungsmethoden in der Versorgung von är behandlungsbedürftigen und daher typischerweise schwer erkrankten Versicherten“ sicherstellen wollte […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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