Verbot öffentlicher Stellungnahme für Pflegekammer zu deren Auflösung?

7 B 6300/20 | VG , vom 04.01. – Kommentar Anwaltskanzlei Heinemann

Verbot öffentlicher Stellungnahme für zu deren Auflösung? Dazu hat das VG Hannover am 04.01.2020, 7 B 6300/20, entschieden. Und zwar muss die eine Stellungnahme vom 25.11.2020, die sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens über ihre Abschaffung abgegeben hat, zurückziehen und die Veröffentlichung und Verbreitung dieser Stellungnahme unterlassen, so das VG. Die Erklärung im Rahmen der Anhörung zum „Gesetz zur Auflösung der Pflegekammer “ erfülle nämlich nicht die Anforderungen an Sachlichkeit und Objektivität. […]

Quelle: Anwaltskanzlei Heinemann

Das könnte Dich auch interessieren …