Urteil: Rückwirkend Pflegegeld, weil Klinik nicht darüber informiert hatte

B 3 P 5/19 R | , Entscheidung vom 17.06.2021

müssen im Rahmen des Entlassmanagements auch zur Leistungspflicht der Pflegekassen beraten. Unterbleibt das, können Versicherte Ansprüche sogar rückwirkend geltend machen. […]

Quelle: ÄrzteZeitung

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