Krankenkasse muss Behandlung eines nicht zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassenen Behandlers nicht als Sachleistung gewähren
S 27 KR 4319/16 | sozialgericht, urteil vom 18.10.2018
Versicherte haben keinen Anspruch auf Erstattung der kosten einer bei einem nicht zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassenen Behandler durchgeführten Therapie, wenn sie zum Zeitpunkt der erfolglosen Anfragen an Vertragstherapeuten nach aktuell freien Therapieplätzen bereits, ohne sich zunächst an die krankenkasse gewandt zu haben und vor bemühungen um einen Therapieplatz bei Vertragstherapeuten, die Therapie begonnen hatten und sich nach den Absagen der Vertragstherapeuten nicht mehr weiter um das Erlangen eines Therapieplatzes bei einem Vertragstherapeuten bemühen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor. […]
Quelle: kostenlose-urteile