Krankenhäuser können ambulante Notfallbehandlung auch später begründen

B 6 KA 68/17 R | Bundessozialgericht, vom 26.06. – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem durch unsere Kanzlei betreuten Revisionsverfahren zugunsten des gegen die Rheinland-Pfalz klagenden Krankenhauses entschieden, dass das Krankenhaus im gerichtlichen Verfahren nicht mir weiteren Vortrag zur Notwendigkeit der ambulanten Notfallbehandlung in der Krankenhausambulanz ausgeschlossen ist […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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