Klinikkooperation: Krankenhausträger können Betrieb mit ärztlichen Personal sicherstellen, welches von externen Kliniken zu Verfügung gestellt wird

BVerwG 3 C 14.18 | Bundesverwaltungsgericht, Grundsatzurteil vom 26.02. – Kommentar Rechtsanwälte

Voraussetzung ist die jederzeitige Verfügbarkeit des ärztlichen Personals (§ 107 Abs. 1 Nr. 3 SGB V), die durch einen mit der erforderlichen Kontinuität rechtlich gesichert sein muss. Im konkreten Fall war der Kooperationsvertrag unbefristet und mit einer Frist von drei Jahren zum Ende des Kalenderjahres kündbar. […]

Quelle: Seufert Rechtsanwälte

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