BSG zieht dem Outsourcing ärztlicher Leistungen im Krankenhaus weitere Grenzen

B 1 KR 15/21 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 26.04.2022 – Kommentar D+B Rechtsanwälte

Gem. § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 zählen die Leistungen Dritter zu den allgemeinen . Die Vorschrift regelt aber nur die vergütungsrechtliche Zuordnung der Drittleistung und enthält keine materiellen Vorgaben, unter welchen Voraussetzungen „Dritte“ hinzugezogen werden dürfen. […] Aus Sicht des verweigerte der beklagte zurecht die für den strahlentherapeutischen Leistungsanteil. Das Gesetz erlaube es nicht, dass wesentliche Leistungen gem. Versorgungsauftrag regelmäßig und planvoll auf Dritte auslagert würden, die nicht in seine Organisation eingegliedert sind […]

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