Erfolgreicher Eilantrag einer stationären Rehabilitationsklinik gegen unbefristeten Aufnahmestopp von Patienten

7 L 299/20 | Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 21.04.2020

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden hat dem Eilantrag einer ären Rehabilitationsklinik im Kreis Höxter gegen einen unbefristeten Aufnahmestopp von mit Beschluss vom 21. April 2020 stattgegeben.

Die Antragstellerin wurde auf Grundlage des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes mit Wirkung zum 3. April 2020 als Einrichtung zur Entlastung der akutstationär zu versorgenden Patienten bestimmt. Seitdem gilt sie für die Behandlung von zum 30. September 2020 aufgenommenen Patienten als zugelassenes . Am 8. April 2020 wurde bekannt, dass sich eine von der Antragstellerin am 26. Februar 2020 aufgenommene Patientin mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert hat. Mit sofort vollziehbarem Bescheid vom 9. April 2020 ordnete die Antragsgegnerin unter anderem an, dass es der Antragstellerin ab sofort bis auf Weiteres untersagt sei, neue Patienten in die Klinik aufzunehmen.

Die 7. Kammer hat dem dagegen erhobenen Eilantrag stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der gleichzeitig erhobenen Klage angeordnet. Bei der Anordnung eines Aufnahmestopps für Krankenhäuser handele es sich zwar grundsätzlich um eine taugliche Maßnahme im Sinne des § 28 Infektionsschutzgesetz, wenn in der betroffenen Einrichtung bereits Patienten an COVID-19 erkrankt seien. Weitere Voraussetzung sei jedoch, dass die Behörde ihr Ermessen hinsichtlich Art und Umfang der angeordneten Maßnahme ordnungsgemäß ausübe. Zulässig sei nur die Anordnung notwendiger Schutzmaßnahmen, die zur Verhinderung der (Weiter-)Verbreitung der Krankheit geboten seien. […]

Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Minden

Das könnte Dich auch interessieren …