Regelungslücke im COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz und Sozialdienstleister-Einsatzgesetz gefährdet Existenz der Reha

: „ sind große Stütze in dieser Zeit“

Die Hessische e.V. erklärt ihre Solidarität mit den rund 90 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im Lande. „Die Reha-Kliniken nehmen uns derzeit unproblematisch Patienten ab. Damit helfen sie uns entscheidend, Kapazitäten für die Versorgung von COVID-19 Patienten freizuräumen“, so Dr. Christian Höftberger, der Hessischen Krankenhausgesellschaft e.V. „Wir brauchen die Reha-Kliniken in der -Krise, so wie davor und auch danach, denn sie sind ein wichtiger Pfeiler in der medizinischen Behandlungskette. Daher erklären wir uns mit den Reha-Verbänden in ihrer Forderung, einen finanziellen Ausgleich für Belegungsrückgänge zu erhalten, solidarisch. Diese sind nicht unerheblich, weil in den Krankenhäusern seit Mitte März flächendeckend nicht medizinisch notwendige Eingriffe abgesagt wurden. Damit brechen Patienten weg, die im Anschluss an den Akutaufenthalt eigentlich in die Reha-Klinik gewechselt wären“, erklärt Dr. Christian Höftberger. […]

Pressemitteilung: Hessische Krankenhausgesellschaft e. V. (PDF, 193KB)

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