Das Krankenhaus hat einen Anspruch auf Preisausgleich für NUB-Entgelte nach § 15 Abs. 3 KHEntgG, auch wenn die NUB-Entgelte erstmals in einem Pflegezeitraum unterjährig festgesetzt/vereinbart wurden

3 C 28.17  | , Urteil vom 05.12. – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Das BVerwG hat einen seit langem schwelenden Rechtsstreit zwischen Krankenhäusern und zu Gunsten des Krankenhauses entschieden. Bisher verweigerten die Krankenkassen regelmäßig den Preisausgleich für -, wenn eine Preisfestsetzung erstmals im Laufe des Jahres erfolgte. Das BVerwG hat mit überzeugender Begründung festgestellt, dass auch dann § 15 Abs. 3 KHEntgG Anwendung findet. Somit ist ein Preisausgleich auch bei erstmalig vereinbarten NUB-Entgelten möglich.  […]

Quelle: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

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