Piratenpartei: Zur Aussetzung der Personaluntergrenzen in der Pflege

In § 8 Abs. 2 der heißt es, dass bei „starken Erhöhungen der Patientenzahlen, wie beispielsweise bei Epidemie“ nicht eingehalten werden müssen. Eine Aussetzung der Verordnung wegen der „Ausbreitung des “ ist auf Krankenhausebene somit eigentlich gar nicht notwendig.

„Das Kernproblem ist nicht das Coronavirus, sondern die Zustände im Pflegebereich, die seit Jahren von beruflich Pflegenden angeprangert werden, und der fehlende politische Wille, den Pflegenotstand zu beheben. […]

Mit der Aufhebung der PpUGV wird die rote Linie des -und Personalschutzes überschritten. Dieser inakzeptable pflegepolitische Aktionismus lässt auf mangelnde Vorbereitungen schließen. In der kann schon der normale Alltag kaum bewältigt werden. Auf eine Pandemie ist unser Gesundheitssystem nicht vorbereitet.“

Quelle: Piratenpartei

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