Bundessozialgericht festigt Einnahmen von Beleghebammen in Krankenhäusern

B 3 KR 13/21 R | , Entscheidung am 22.02.2023 – Kommentar Ärzteblatt

Das Bundessozialgericht (BSG) hat die finanzielle Lage sogenannter Beleghebammen gefestigt. Zahlt ihnen das Belegkrankenhaus einen zu ihrer Haftpflichtversicherung, bekommen sie den für die Versicherung vorgesehenen sogenannten trotzdem in voller Höhe, wie das Gericht in Kassel in einem heute bekanntgegebenen vom Vortag entschied. […]

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