Bezeichnung „Deutsche Stimmklinik“ für Arztpraxis ohne Betten irreführend

3 U 205/19 | Oberlandesgericht , vom 02.09. – Kommentar LHR Rechtsanwälte Köln

Die Bezeichnung „Deutsche Stimmklinik“ für eine ärztliche Gemeinschaftspraxis ohne die Möglichkeit eines stationären Aufenthalts führe den Verbraucher in die Irre. Auch ein bestehender Kooperationsvertrag mit einem anliegenden ersetze das Fehlen der stationären Versorgung nicht. […]

Quelle: LHR Rechtsanwälte Köln

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