Aufwandspauschale – die unendliche Geschichte

u.a | Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.11.2018 – Kommentar BPG Münster

Die Sozialgerichte fragen bereits nach, ob angesichts der des Bundesverfassungsgerichts die Wiederaufnahme der (mit Rücksicht auf die anhängigen Verfassungsbeschwerden) ruhenden Klageverfahren beantragt wird. Unseres Erachtens macht die Wiederaufnahme und Fortsetzung der Klageverfahren keinen Sinn.

Vielmehr sind Aufwandspauschalen, die die Krankenkassen vor dem 1. Januar 2016 gezahlt haben, zurückzuzahlen, sofern die -Prüfverfahren wegen einer sog. sachlich-rechnerischen Unrichtigkeit, z.B. wegen angeblicher Kodierfehler, eingeleitet wurden. […]

Quelle: BPG Münster

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