Aufwandspauschale – die unendliche Geschichte
1 bvr 318/17 u.a | Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.11.2018 – Kommentar BPG Münster
Die Sozialgerichte fragen bereits nach, ob angesichts der rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Wiederaufnahme der (mit Rücksicht auf die anhängigen Verfassungsbeschwerden) ruhenden Klageverfahren beantragt wird. Unseres Erachtens macht die Wiederaufnahme und Fortsetzung der Klageverfahren keinen Sinn.
Vielmehr sind Aufwandspauschalen, die die Krankenkassen vor dem 1. Januar 2016 gezahlt haben, zurückzuzahlen, sofern die mdk-Prüfverfahren wegen einer sog. sachlich-rechnerischen Unrichtigkeit, z.B. wegen angeblicher Kodierfehler, eingeleitet wurden. […]
Quelle: BPG Münster