BWKG: Rechnungskürzungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), obwohl die Anschlussversorgung der Patienten nicht gesichert ist

Beispiele aus baden-württembergischen Krankenhäusern, bei denen der verantwortungsbewusste Umgang mit den zu Rechnungskürzungen führte

Wenn das wie geplant umgesetzt würde, müssten in solchen Fällen künftig zusätzlich auch noch „Aufschlagszahlungen“ (10% des Korrekturbetrags, mindestens aber 300 Euro) an die Krankenkassen bezahlt werden. […]

Quelle: BWKG (PDF, 699KB)

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