Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen zum Hüftgelenkersatz
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
Der Eingriff umfasst die Implantation einer Totalendoprothese am Hüftgelenk sowie Revisionseingriffe, Wechsel und Entfernungen von Total- oder Teilendoprothesen. Nicht umfasst sind Notfalleingriffe und dringliche Eingriffe. Ebenfalls nicht umfasst sind Eingriffe aufgrund von Tumorerkrankungen.
Gegenstand des Zweitmeinungsverfahrens ist die Indikationsstellung zu einem Eingriff gemäß Absatz 1. Zur Erbringung der Zweitmeinung für den Eingriff sind Fachärztinnen oder Fachärzte folgender Fachrichtungen berechtigt:
1. Orthopädie und unfallchirurgie,
2. Orthopädie,
3. chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder
4. Physikalische und Rehabilitative Medizin.