Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: Jährliche Anpassung der Anlagen 1 und 2

Der Beschluss vom 17. Dezember wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 7. April 2021 in Kraft.

Im Rahmen der Gremien zur Systempflege (§ 14 plan. QI-RL) und den Bundesfachgruppenwurden Vorschläge zur Anpassung der Anlage 1 der Richtlinie (endgültige und Referenzbereiche für das ) sowie der Anlage 2 der Richtlinie (prospektive Rechenregeln und Referenzbereiche für das Erfassungsjahr 2021) erarbeitet und vom dem zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Änderungen der endgültigen Rechenregeln für das Erfassungsjahr 2020 betreffen im Wesentlichen redaktionelle Anpassungen, die Ausweisung der der Risikoadjustierung zugrundeliegenden Risikofaktoren sowie Anpassungen des Risikomodells. Darüber hinaus erfolgt die Ausweisung der Historie der in Anhang V.

Quelle: G-BA (PDF, 1.59MB)

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