Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: Anpassungen des Rumpfes für das Erfassungsjahr 2023, der endgültigen und prospektiven Rechenregeln sowie der Liste der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren

Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft

Da die Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI-RL) seit dem auf den Vorgaben der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden (DeQS-RL) aufbaut, wird die plan. QI-RL, nach Anpassungen der Datenlieferfristen in der DeQS-RL, erneut an die Datenlieferfristen der DeQS-RL angeglichen. Insbesondere für die Datenübermittlungsfristen gelten grundsätzlich die maßgeblichen Vorgaben der DeQS-RL. Da die Datenübermittlungsfristen gemäß DeQS-RL geändert wurden, müssen die sich anschließenden Fristen gemäß plan. QI-RL jeweils um 23 Tage nach hinten verschoben werden.

Im Rahmen des Gremiums zur Systempflege (§ 14 plan. QI-RL) und der Bundesfachgruppen wurden Vorschläge zur Anpassung der Anlage 1 der Richtlinie (endgültige Rechenregeln und Referenzbereiche für das Erfassungsjahr 2022) sowie der Anlage 2 der Richtlinie ( und Referenzbereiche für das Erfassungsjahr 2023) erarbeitet und vom IQTIG dem G-BA zu Beschlussfassung vorgelegt.

Ferner findet der in der Liste der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren unter QI-ID 330 aufgeführte Qualitätsindikator („Antenatale Kortikosteroidtherapie bei Frühgeburten mit einem präpartalen ären Aufenthalt von mindestens zwei Kalendertagen“) vorerst für die Erfassungsjahre 2022 und 2023 keine Anwendung […]

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