Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Standortbezogene Veröffentlichung nach § 13 Abs. 2 Qb-R für das Berichtsjahr 2021

Beschluss vom 20. Juli 2023

Der Gemeinsame Bundesausschuss () hat in seiner Sitzung am 20. Juli 2023 beschlossen, die standortbezogene Veröffentlichung gemäß § 13 Absatz 2 für das gemäß Anlage mit den Krankenhausstandorten, für die bestandskräftig eine Verletzung der Berichtspflicht festgestellt wurde, auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de zu veröffentlichen.

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