Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Qb-R)
Nach- und Ersatzlieferungen des Qualitätsberichts sowie Änderungen der Qb-R für das Berichtsjahr 2018
In der Frist vom 16. Januar bis zum 28. Februar 2019 können Krankenhäuser in bestimmten Ausnahmefällen eine Nachlieferung oder den Ersatz des Qualitätsberichts beim G-BA beantragen. […]
Quelle: DKG
Weitere Informationen der dkg am 17.01.2019:
Der G-BA hat am 20.12.2018 Änderungen der Qb-R für das berichtsjahr 2018 im A-, B- und C-Teil beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde in der Anlage 1 Qb-R u.a. ein Kapitel zur arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) und ein weiteres Unterkapitel zu den Mindestmengenangaben ergänzt sowie die Darstellung von Kennzahlen umgesetzt. Im Anhang 2 der Anlage 1 Qb-R wurde eine Auswahlliste zum neuen AMTS-Kapitel ergänzt sowie Aktualisierungen und Überarbeitungen an diversen Auswahllisten vorgenommen […]
Quelle: DKG