Neue Zentrums-Regelungen des G-BA

Am 5. Dezember hat der die gem. § 136c Abs. 5 SGB V beschlossen, die zum 1. Januar die alte Zentrumsvereinbarung ablösen werden. Es werden nicht nur die besonderen Aufgaben definiert, sondern auch bundeseinheitliche Qualitätsanforderungen vorgegeben. […]

Quelle: Seufert Rechtsanwälte

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