Kabinett beschließt Implantateregister

Voraussichtlich werden Hüftgelenk- und Knie- sowie Brustimplantate ab Mitte 2021 als erste erfasst werden können. Für die Übermittlung der Datensätze wird die Telematikinfrastruktur genutzt.

Ziel des Registers ist es, die Sicherheit und Qualität von Implantationen für gesetzlich und privat Versicherte zu verbessern. Durch die wissenschaftliche Bewertung der erfassten Daten, wie zum Beispiel die Lebensdauer von Implantaten im Körper, können Rückschlüsse auf die Qualität der und die Qualität der implantierenden Einrichtungen gezogen werden.

Download: Gesetzentwurf zur Errichtung des Implantateregisters Deutschland und zu weiteren Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Kabinett, 03.04.2019) (PDF, 726KB)

Pressemitteilung: Bundesgesundheitsministerium

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