Heilmittel-Richtlinie: Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (Anlage 2) sowie Heilmittelkatalog – Besondere Verordnungsbedarfe und weitere Änderungen

Der Beschluss vom 18. März 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

Aus den Stellungnahmen zum Beratungsverfahren „Änderung der -Richtlinie ein-schließlich des Heilmittelkatalogs“, Hinweisen aus der Versorgung und durch Selbsthilfeorga-nisationen gemeldeten Versorgungsproblemen ergeben sich Ergänzungen in der Diagnose-liste zum langfristigen Heilmittelbedarf – Anlage 2 der Heilmittel-RL. […]

Quelle: G-BA (PDF, 584KB)

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