Datenvalidierung 2021: Stichprobenverfahren im Leistungsbereich „Implantierbare Defibrillatoren“

Gemäß Beschluss des G-BA erfolgt das Stichprobenverfahren mit Vor-Ort-Datenabgleich zum Erfassungsjahr im Leistungsbereich „Implantierbare Defibrillatoren“ (Module 09/4, 09/5, 09/6).

Gemäß Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern () findet jährlich ein Datenvalidierungsverfahren statt. Es umfasst u.a. ein Stichprobenverfahren mit Datenabgleich, in dem die Übereinstimmung der Qualitätssicherungsdokumentation mit der überprüft wird. […]

Quelle: Qualitätssicherung im Gesundheitswesen Baden-Württemberg

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