AOK Baden-Württemberg: Mindestmengen-Positivtransparenzliste 2019
Das vorliegende Dokument enthält alle Krankenhäuser in Baden-Württemberg, die die jeweiligen Leistungen 2019 erwirken dürfen . Entweder weil sie die Mindestmenge erreicht und eine positive Prognose dargelegt haben, Ausnahmetatbestände nach alter Regelung geltend gemacht haben oder von der Landesregierung mittels Genehmigung diese Leistungen erbringen dürfen . Krankenhäuser, die erstmalig oder nach einer mindestens 24-monatigen Unterbrechung eine Leistungserlaubnis erhalten haben, werden gesondert mit „erstmalige oder erneute Leistungserbringung“ gekennzeichnet . Für diese Krankenhäuser liegt die zu erfüllende Mindestmenge bei 50 Prozent in den ersten zwölf Monaten der Leistungserbringung
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