Pflegepersonaluntergrenzen 2021

Weitere Pflegepersonaluntergrenzen wurden per Verordnung vom 09.11.2020 festgelegt, die ab dem 01.02.2021 verbindlich einzuhalten sind.

Zudem wurden die Selbstverwaltungspartner gesetzlich beauftragt, zum 01.01.2021 weitere pflegesensitive Bereiche in Krankenhäusern festzulegen sowie für diese weiteren Bereiche - bis zum 31.08.2021 zu vereinbaren. Auch hierzu hat die das Scheitern erklärt. Das Gesetz sieht eine Ersatzvornahme durch das BMG vor. […]

Quelle: GKV-Spitzenverband

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