Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung

Mit Spannung wurde die nach § 17b Abs. 4 Satz 2 KHG zur Definition der auszugliedernden und zur Zuordnung von Kosten von () erwartet. Wer allerdings gehofft hatte, unmittelbar nach deren Veröffentlichung vollständige Klarheit über die krankenhausindividuellen Konsequenzen zu erlangen, wird sich noch etwas gedulden müssen. […]

Quelle: Curacon

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