Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein kündigt Poolärzten im Bereitschaftsdienst

Die Kassenärztliche Vereinigung (KVSH) sieht sich gezwungen, den rund 400 Poolärzten, die sich am Ärztlichen Bereitschaftsdienst beteiligen, mit Wirkung zum 31.12.2023 zu kündigen.
Hintergrund der Entscheidung ist das Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.10.2023. Danach gelten auf Honorarbasis tätige im Ärztlichen Bereitschaftsdienst nicht automatisch als Selbstständige, wenn sie in eine Notdienstorganisation eingebunden sind […]

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