Versorgungslücke bei Patienten mit Rhythmusstörungen und Synkope

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e. V.

In besteht bezüglich der Versorgung von ILRs eine von ärztlicher und Patientenseite nicht akzeptable Situation. Bei Hochrisikopatienten im ären Bereich kann die über eine entsprechende DRG-Ziffer erfolgen. Jedoch wird die für eine ILR-Implantation in vielen Fällen vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen abgelehnt. […]

: DGK (PDF, 107KB)

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