Aktualisierung der S1-Leitlinie: Synkopen

Die Synkopenleitlinie soll dazu beitragen, einen einheitlichen Standard zu Abklärung und Therapie von Synkopen bei allen an der Behandlung dieses Krankheitsbilds beteiligten Fachdisziplinen zu etablieren.

atienten mit kurzzeitigem Bewusstseinsverlust werden in der Regel dem Notarzt, dem Allgemeinmediziner, dem praktizierenden Internisten/Kardiologen oder Neurologen oder dem Internisten oder Neurologen in Krankenhausnotaufnahmen vorgestellt. Oft wird erst im Laufe der Abklärung klar, welche Fachrichtung für die Erkrankung des zuständig ist. Der Abklärungsprozess sollte aber nicht von den üblichen Routineprozeduren der erstbehandelnden Disziplin abhängen, die oft mit unnötiger Überdiagnostik oder auch mit Unterlassung oder Verzögerung relevanter Diagnostik einhergehen. Vielmehr sollte dem Patienten, unabhängig von der erstbehandelnden Disziplin, ein einheitlicher diagnostischer Prozess garantiert sein, der an den aktuellen medizinischen Erkenntnissen orientiert ist. Ein leitliniengerechtes standardisiertes Vorgehen kann die Zahl der Krankenhaustage reduzieren, die Anzahl der apparativen und Laboruntersuchungen verringern und hilft, Kosten in der von Patienten mit Synkopen einzusparen (Brignole et al. 2006c).
Ein einheitliches Vorgehen soll außerdem garantieren, dass möglichst rasch eine adäquate Therapie durch die zuständige Fachdisziplin eingeleitet werden kann.

: AWMF (PDF, 6.61MB)

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