Landkreis darf DRK-Krankenhaus Biedenkopf finanziell unterstützen

Regierungspräsidium gibt grünes Licht für finanzielles Engagement des Landkreises

Wie Jens Womelsdorf mitteilt, darf der Marburg-Biedenkopf grundsätzlich mit einem den Betrieb des Krankenhauses sichern. Hintergrund ist ein entsprechender Bescheid des Gießener Regierungspräsidiums: Demnach darf der Kreis mit einer „Verlustübernahmeerklärung“ Geld zur Verfügung stellen, um mögliche entstehende Verluste aus dem laufenden Betrieb des Krankenhauses auszugleichen. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Beschluss des Kreistages.

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