Landkreis darf DRK-Krankenhaus Biedenkopf finanziell unterstützen
Regierungspräsidium gibt grünes Licht für finanzielles Engagement des Landkreises
Wie Landrat Jens Womelsdorf mitteilt, darf der Landkreis Marburg-Biedenkopf grundsätzlich mit einem Zuschuss den Betrieb des Krankenhauses sichern. Hintergrund ist ein entsprechender Bescheid des Gießener Regierungspräsidiums: Demnach darf der Kreis mit einer „Verlustübernahmeerklärung“ Geld zur Verfügung stellen, um mögliche entstehende Verluste aus dem laufenden Betrieb des Krankenhauses auszugleichen. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Beschluss des Kreistages.