Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen Zusammenschluss verschiedener katholischer Krankenhäuser im nördlichen Ruhrgebiet
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH und der KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH, ihre Krankenhausträgergesellschaften und sonstigen verbundenen Unternehmen unter der gemeinsamen neuen Dachgesellschaft KERN Katholische Einrichtungen Ruhrgebiet Nord GmbH zusammen zu schließen, freigegeben.
Die Zusammenschlussbeteiligten, die im Wesentlichen ortsansässigen katholischen Kirchengemeinden gehören, betreiben zehn Krankenhausstandorte, einige Alten- und Pflegeheime, medizinische versorgungszentren (mvz), Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie ein Bildungsinstitut für Gesundheitsberufe […]