Bundestag beschließt Regelungen zur intensivmedizinischen Behandlung in der Pandemie

Der Bundestag hat ein Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, mit dem die Zuteilung nicht ausreichend vorhandener überlebenswichtiger intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten in einer besonderen Ausnahmesituation geregelt werden soll. Gibt es, aufgrund einer übertragbaren Krankheit, keine ausreichenden intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten, ist die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit das maßgebliche Kriterium für die Zuteilungsentscheidung. Eine Zuteilungsentscheidung scheidet aus, wenn betroffene Patientinnen oder anderweitig intensivmedizinisch behandelt, insbesondere regional oder überregional verlegt werden können.

[…] Wer ein Intensivbett benötigt, muss es bekommen – auch in der . Dafür werden wir uns weiter einsetzen. Aber prinzipiell muss klar sein, dass Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen auch in Zeiten knapper Kapazitäten nicht benachteiligt werden. Diesem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts trägt das heute beschlossene Gesetz Rechnung. […]

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