BÄK und AkdÄ: Pharmaunternehmen bei Arzneimittelreserve gefordert
Gemeinsame Stellungnahme der bundesärztekammer und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verordnung zur Erhöhung der Bevorratung mit Arzneimitteln zur intensivmedizinischen Versorgung (ITS-Arzneimittelbevorratungsverordnung – ITS-ABV) vom 10.06.2020
Bundesärztekammer (bÄk) und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) bewerten es als positiv, dass das Thema Lieferengpässe in den Fokus des Gesetzgebers gerückt ist. Anlässlich der COVID-19-pandemie wird deutlich, wie fragil die Lieferketten für Arzneimittel sind und wie abhängig Europa von der Wirkstoff- und Arzneimittelproduktion in Drittländern ist. Es ist sinnvoll, zum aktuellen Zeitpunkt, in dem die COVID-19-prävalenz in deutschland gering und das Ausbruchsgeschehen insgesamt beherrschbar ist, Maßnahmen zu ergreifen, um auch im Falle weiterer „Wellen“ der Pandemie in Deutschland mit möglicherweise ausgelasteten Intensivstationen und entsprechendem Arzneimittelbedarf eine sachgerechte Behandlung der patienten gewährleisten zu können. […]
Quelle: Bundesärztekammer (PDF, 101KB)