Start der Erfassungsphase für das Standortverzeichnis gemäß § 293 Abs. 6 SGB V

sind verpflichtet, ihre Standorte und Ambulanzen an die Verzeichnisstelle zu melden. Für das Jahr ist eine Erfassungsphase vorgesehen, in der die Daten noch nicht verwendet werden müssen und der Verzeichnisstelle eine verlängerte von vier Monaten zur Freigabe der Daten gewährt wurde. Die Erstmeldungen müssen vor dem 1.9.2019 bei der Verzeichnisstelle eingehen, da sonst eine abschließende Prüfung zum 31.12.2019 nicht zugesichert werden kann. […]

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Quelle: DKG

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