Sachgerechte Weiterentwicklung des Rettungsschirms für Krankenhäuser

DKG zu den Ergebnissen des Beirats

Der vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingesetzte Beirat aus Krankenkassen und Krankenhäusern zur Bewertung des -Rettungsschirms hat im Rahmen mehrerer Arbeitstreffen eine sachgerechte Weiterentwicklung des Rettungsschirms für die Zeit ab dem 1. Juli erarbeitet. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) geht davon aus, dass die gemeinsam mit den Krankenkassenvertretern gefundenen Kompromisslinien jetzt vom Bundesgesundheitsministerium aufgegriffen und zügig in eine Rechtsverordnung überführt werden.

Wichtigster Diskussionspunkt im Beirat war die Differenzierung der bisher einheitlich festgelegten zu Refinanzierung der nicht belegten Betten, die zur Bewältigung der Corona Pandemie durch die Krankenhäuser auch weiterhin zur Verfügung gestellt werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat dabei deutlich gemacht, dass eine Differenzierung der Freihaltepauschale nicht dazu genutzt werden darf, das Gesamtvolumen des Erlösausgleichs abzusenken.

„Die jetzt gefundene Lösung, wonach alle Krankenhäuser ab dem 1. Juli in fünf Kategorien eingeteilt werden und der pauschale Erlösausgleich sich stärker als bisher an den tatsächlichen Erlösverlusten der einzelnen Krankenhäuser orientiert, führt zu einem differenzierteren Lastenausgleich und stärkt vor allem die Krankenhäuser mit hohen Intensivkapazitäten und teuren Vorhaltekosten“, so DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß. Anstelle der bisher einheitlichen Zahlung von 560 Euro pro Belegungstag tritt nun eine differenzierte Pauschale die zwischen 360 Euro und 760 Euro variiert.

Ein weiterer wichtiger Punkt für die ist die definitive Feststellung der Verhandlungspartner, dass die im Rettungsschirm festgelegte Refinanzierung der Pflegepersonalkosten eine absolute Untergrenze darstellt, die aber bei nachgewiesener Unterfinanzierung für einzelne Kliniken auch einen vollen Mehrkostenausgleich zum Jahresende ermöglicht. […]

Pressemitteilung: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

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