Stresstest Strukturprüfung

Es wird Ernst! Im Jahr 2021 müssen wir alle unsere Strukturprüfungen beim beantragen.

Ab 2022 dürfen nur noch geprüfte Komplexbehandlungen abgerechnet werden, so will es das Gesetz: §275d SGB V. Der Bund (früher ), soll genau beschreiben, wie eine solche Prüfung ablaufen soll. Leider hat er das jetzt nicht getan (um die Überraschung nicht zu verderben, wahrscheinlich). Wir kennen nur einen Entwurf, der schlanke 340 Seiten lang ist. […]

Quelle: Medcontroller

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