Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) – Projekte als vergabe- und vertragsrechtliche Herausforderung

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz () fördern Bund und Länder Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Krankenhausinfrastruktur. Hierzu hat der Bund beim Bundesamt für Soziale Sicherung () einen mit einem Fördermittelvolumen von 3 Mrd. Euro errichtet¹. Die Länder steuern zusätzlich Fördermittel von insgesamt 1,3 Mrd. Euro bei. § 19 Abs. 1 Nr. 1 11 KHSFV² definiert die verschiedenen Fördertatbestände, die insbesondere der von Prozessen und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthalts von Patientinnen und dienen. Hinsichtlich bestimmter förderungsfähiger Digitalisierungsvorhaben gemäß § 19 Abs. 1 KHSFV besteht eine gesetzliche Umsetzungsverpflichtung. […]

Quelle: GÖRG Rechtsanwälte

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