Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) – Projekte als vergabe- und vertragsrechtliche Herausforderung

Mit dem (KHZG) fördern Bund und Länder Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale . Hierzu hat der Bund beim Bundesamt für Soziale Sicherung () einen Krankenhauszukunftsfonds mit einem Fördermittelvolumen von 3 Mrd. Euro errichtet¹. Die Länder steuern zusätzlich von insgesamt 1,3 Mrd. Euro bei. § 19 Abs. 1 Nr. 1 bis 11 KHSFV² definiert die verschiedenen Fördertatbestände, die insbesondere der Digitalisierung von Prozessen und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthalts von Patientinnen und Patienten dienen. Hinsichtlich bestimmter förderungsfähiger Digitalisierungsvorhaben gemäß § 19 Abs. 1 KHSFV besteht eine gesetzliche Umsetzungsverpflichtung. […]

Quelle: GÖRG Rechtsanwälte

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