G-BA: Veröffentlichung der Jahresrechnung zum 31.12.2022 nach § 305b SGBV

Gemäß § 305b SGB V i. V. m. § 91a SGB V werden die Ergebnisse der Jahresrechnung 2022 des einschließlich des Innovationsausschusses in Form der Anlage im elektronischen Bundesanzeiger sowie auf den Internetseiten des G-BA zum 30. November 2023 veröffentlicht.

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