Ernährungstherapie: Vereinfachte Empfehlung dank aktualisierter „Ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung“

Die wird von fast allen gesetzlichen als „Kann-Leistung“ bezuschusst, wenn Patientinnen und eine entsprechende ärztliche Bescheinigung über die der Ernährungstherapie vorlegen. Ärzten und Ärztinnen steht die so genannte „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ jetzt in aktualisierter und überarbeiteter Version zur Verfügung. Die Bescheinigung kann als beschreibbares PDF-Dokument digital oder auch handschriftlich ausgestellt werden. Mit dem ausgefüllten Dokument haben Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, eine qualifizierte Ernährungsfachkraft aufzusuchen und im Vorfeld die (Teil-)Finanzierung durch ihre zu beantragen. Das Ausstellen der „Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung“ belastet nicht das Heilmittelbudget.

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