Einigung über Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2020 in Hessen

Die Verbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen haben in konstruktiven Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen die Arznei- und Heilmittelvereinbarungen einschließlich der Festlegung der Gesamtverordnungsvolumina sowie der Bestimmung von Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitszielen gemäß § 84 SGB V für das Jahr 2020 abgeschlossen.

Die Ausgabenobergrenze für Verordnungen von Arznei- und Verbandmitteln zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen in Hessen beträgt für das Jahr 2020 rund 2,8 Mrd. Euro. Für die Verordnung von Heilmitteln (z. B. Krankengymnastik, Massagen, Sprachtherapie usw.) liegt sie bei rund 497 . Euro. […]

Quelle: vdek

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