Corona-Mindererlösausgleich 2020

„Doppelte 85 %-Lösung“ für Vergleichsgrößen „Erlöse 2019“ und „Erlöse

Ein wesentliches Instrument des von Gesundheitsminister versprochenen Corona-Rettungsschirms für Krankenhäuser ist die Freihaltepauschale für leerstehende Betten, die gemäß ab dem 16. März 30. September 2020 befristet war und seit dem 18. November nur für bestimmte Krankenhäuser sowie um 10 % reduziert wiedereingesetzt wurde.

Der Kritik und Sorge der Krankenhäuser, diese Freihaltepauschalen könnten nicht ausreichend sein zur Kompensation von Erlösrückgängen, wurde im KHZG Rechnung getragen […]

Quelle: Curacon

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